Unternehmermodell Was bedeutet „Alternative Betreuung“ nach DGUV Vorschrift 2

Du führst dein Unternehmen mit Herzblut und packst auch gerne selbst mit an? Dann könnte die Alternative Betreuung im Arbeitsschutz genau das Richtige für dich sein. Denn niemand kennt die Abläufe, Risiken und Mitarbeitenden deines Betriebs so gut wie du – also warum nicht auch die Verantwortung für den Arbeitsschutz selbst übernehmen? Mit der Alternativen Betreuung gestaltest du den Arbeitsschutz flexibel, digital und rechtssicher – so, wie es zu deinem Unternehmen passt.

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Die Alternative Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 – oft auch als Unternehmermodell bezeichnet – ermöglicht es dir, viele Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit eigenständig zu übernehmen. Du analysierst Risiken, führst Gefährdungsbeurteilungen durch, organisierst Unterweisungen und setzt Schutzmaßnahmen selbst um – effizient, kostensparend und praxisnah.

Die Alternative Betreuung ist ein gesetzlich anerkanntes Modell, mit dem Unternehmer:innen den Arbeitsschutz eigenverantwortlich organisieren können – statt auf feste externe Fachkräfte angewiesen zu sein. Voraussetzung: Du eignest dir das nötige Wissen an und setzt bei Bedarf gezielt auf externe Unterstützung.

Wer darf die Alternative Betreuung nutzen – und wer nicht?

Die Alternative Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist ein starkes Instrument – aber nicht für jedes Unternehmen geeignet. Ob du dieses Modell nutzen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab. Die gute Nachricht zuerst: Viele kleine Unternehmen erfüllen bereits die wichtigsten Voraussetzungen, ohne es zu wissen.

Zugelassen ist die Alternative Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden – wobei nicht die Anzahl der Köpfe zählt, sondern die gesamte Arbeitszeit im Jahr. Entscheidend ist also die sogenannte „Vollzeitäquivalenz“. Dazu berechnest du die jährlichen Arbeitsstunden aller Mitarbeitenden und teilst diese durch 1.600 Stunden (das entspricht einer Vollzeitstelle inklusive Urlaubs- und Fehlzeiten). Kommt dein Unternehmen zum Beispiel auf 32.000 Stunden pro Jahr, entspricht das 20 Mitarbeitenden – du liegst also klar innerhalb des zulässigen Rahmens.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Du als Unternehmer:in musst aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sein. Die Alternative Betreuung ist kein Modell für anonyme Eigentümer:innen oder stille Gesellschafter. Sie richtet sich an diejenigen, die tagtäglich im Unternehmen mitwirken, Entscheidungen treffen und die Risiken vor Ort selbst einschätzen können. Du musst bereit sein, dich mit den Grundlagen des Arbeitsschutzes auseinanderzusetzen – sei es über Seminare der Berufsgenossenschaft, über E-Learning oder in Form von geprüften Selbstlernmaterialien.

Damit bekommst du das nötige Wissen an die Hand, um viele Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit eigenständig umzusetzen. Du führst Gefährdungsbeurteilungen durch, entwickelst Schutzmaßnahmen und führst Unterweisungen durch – praxisnah, effizient und passgenau auf deinen Betrieb zugeschnitten.

Nicht erlaubt ist das Unternehmermodell hingegen für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder mit besonders hohen Gefährdungen, etwa in der chemischen Industrie oder auf komplexen Baustellen mit hohem Koordinationsbedarf. Auch wenn du als Unternehmer:in keinen Bezug zum Alltag im Betrieb hast – etwa bei reinen Kapitalbeteiligungen – ist die Nutzung ausgeschlossen.

Kurz gesagt: Die Alternative Betreuung richtet sich an kleine, praxisnahe Unternehmen, bei denen der Chef oder die Chefin selbst mit anpackt. Wenn das auf dich zutrifft, hast du beste Voraussetzungen, Arbeitsschutz eigenverantwortlich und kosteneffizient umzusetzen – ganz ohne komplizierte Strukturen.

Wie funktioniert das Unternehmermodell praktisch?

Die Idee hinter der Alternativen Betreuung ist einfach: Du übernimmst zentrale Aufgaben der Arbeitssicherheit selbst – und holst dir nur dann externe Unterstützung, wenn es wirklich notwendig ist. Doch wie sieht das konkret im Alltag aus?

Schritt 1: Fachwissen aneignen

Der Einstieg ins Unternehmermodell beginnt mit Qualifizierung. Je nach Risikoklasse deines Unternehmens (definiert durch die Berufsgenossenschaft) musst du ein Grundlagenseminar besuchen oder kannst das Wissen über geprüfte Selbstlernkurse erwerben. In der Praxis heißt das: Du lernst, wie du Gefährdungen im Betrieb erkennst, wie eine Gefährdungsbeurteilung aufgebaut ist, welche Schutzmaßnahmen rechtlich notwendig sind und wie du deine Mitarbeitenden richtig unterweist. Alles so aufbereitet, dass du es direkt anwenden kannst.

Schritt 2: Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen umsetzen

Nach deiner Qualifizierung beginnt der praktische Teil der Alternativen Betreuung. Du analysierst die Arbeitsbedingungen in deinem Betrieb – ganz gleich ob Büroarbeitsplätze, Werkstatt oder Außendienst. Du bewertest potenzielle Gefährdungen und leitest daraus passende Schutzmaßnahmen ab. Dabei gilt: Keine Standardlösungen, sondern praxisgerechte Maßnahmen, die zu deinem Arbeitsalltag passen.

Gerade bei der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen sowie der Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen ist es sinnvoll, auf digitale Unterstützung zu setzen. Unsere Plattform ist speziell dafür entwickelt worden: Sie hilft dir nicht nur bei der strukturierten Durchführung, sondern vermittelt dir auch die nötige Fachkunde, die du als Unternehmer:in brauchst. Intelligente Vorlagen, automatische Dokumentation und Schulungsmodule sorgen dafür, dass du sicher, effizient und rechtssicher arbeitest – ohne tief in Paragrafen oder Formulare einzutauchen.

So sparst du Zeit, minimierst Fehlerquellen und kannst dich auf das Wesentliche konzentrieren: deinen Betrieb und deine Mitarbeitenden.

Schritt 3: Mitarbeitende unterweisen

Ein zentrales Element im Arbeitsschutz sind regelmäßige Unterweisungen. Als Unternehmer:in führst du diese Schulungen selbst durch. Du erklärst deinen Mitarbeitenden die betrieblichen Risiken, das richtige Verhalten im Notfall und den Umgang mit Arbeitsmitteln. Die Inhalte orientieren sich an deiner Gefährdungsbeurteilung – so ist jede Unterweisung individuell auf deinen Betrieb zugeschnitten.

Schritt 4: Alles dokumentieren

Damit du im Falle einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde auf der sicheren Seite bist, dokumentierst du deine Maßnahmen lückenlos. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise und Prüfprotokolle. Viele Unternehmer:innen nutzen dafür digitale Tools oder Vorlagen ihrer Berufsgenossenschaft – einfach, effizient und rechtskonform.

Schritt 5: Regelmäßige Fortbildung

Arbeitsschutz ist kein Einmalprojekt. Deshalb verlangt die DGUV Vorschrift 2, dass du dein Wissen regelmäßig auffrischst – je nach Branche alle drei bis fünf Jahre. Die gute Nachricht: Viele Fortbildungen kannst du bequem online absolvieren oder mit digitalen Lernmodulen selbst organisieren.

Schritt 6: Externe Unterstützung bei Bedarf

Du bist nicht auf dich allein gestellt. Bei bestimmten Anlässen – etwa beim Umbau von Betriebsanlagen, nach einem Arbeitsunfall oder bei besonders komplexen Gefährdungen – ziehst du externe Fachkräfte hinzu. Diese Beratung ist zielgerichtet, effizient und oft deutlich günstiger als eine pauschale Regelbetreuung.

Wann benötigst du externe Unterstützung?

Auch wenn die Alternative Betreuung darauf ausgelegt ist, dass du den Großteil des Arbeitsschutzes selbst organisierst, gibt es Situationen, in denen du nicht allein weiterkommst – und auch nicht sollst. In solchen Fällen ist die Unterstützung durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen gesetzlich vorgeschrieben.

Diese sogenannten anlassbezogenen Betreuungsanlässe treten immer dann auf, wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich verändern oder besondere Risiken auftreten, die spezielles Fachwissen erfordern. Typische Beispiele dafür sind:

  • Die Planung, Errichtung oder grundlegende Änderung von Betriebsanlagen,
  • die Einführung neuer oder gefährlicher Arbeitsmittel,
  • komplexe Gefährdungsbeurteilungen, die technische Spezialkenntnisse verlangen,
  • die Gestaltung neuer Arbeitsverfahren oder Betriebsabläufe,
  • die Erstellung oder Aktualisierung von Notfall- und Alarmplänen,
  • oder auch nach Arbeitsunfällen, bei denen Ursachen analysiert und präventive Maßnahmen abgeleitet werden müssen.

In solchen Fällen musst du nicht raten oder improvisieren – du holst gezielt Hilfe hinzu. Und genau hier unterstützt dich unsere Plattform erneut: Sie hilft dir dabei, solche Anlässe frühzeitig zu erkennen, rechtssicher zu dokumentieren und passende Maßnahmen einzuleiten. Gleichzeitig kannst du über uns qualifizierte Fachkräfte und Betriebsärzt:innen unkompliziert und flexibel hinzuziehen – digital, nach Bedarf und exakt für die Situation, in der du sie brauchst.

So bleibst du nicht nur gesetzeskonform, sondern schützt dein Team genau dann verstärkt, wenn es darauf ankommt.

Welche Vorteile bietet das Unternehmermodell?

Die Alternative Betreuung ist mehr als nur ein Sparmodell – sie ist eine moderne, praxisnahe Antwort auf die Realität kleiner Betriebe. Wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst und bereit bist, dich aktiv mit dem Thema Arbeitsschutz auseinanderzusetzen, profitierst du gleich mehrfach.

  • Mehr Flexibilität im Alltag: Du kennst deinen Betrieb – und du entscheidest, wann und wie du Maßnahmen umsetzt. Du bist nicht an starre Besuchsintervalle externer Fachkräfte gebunden, sondern reagierst genau dann, wenn Handlungsbedarf besteht. Das schafft zeitliche Spielräume und ermöglicht dir, Arbeitsschutz mit deinen Arbeitsabläufen in Einklang zu bringen.
  • Deutlich geringere Kosten: Regelbetreuung durch externe Dienstleister kann teuer werden – insbesondere für kleine Unternehmen. Mit dem Unternehmermodell entfallen viele dieser laufenden Kosten. Du investierst einmalig in deine Qualifizierung und nutzt danach dein Wissen dauerhaft – ohne zusätzliche Stundenabrechnungen oder Pauschalen.
  • Praxisnah und betriebsgerecht: Du entwickelst Schutzmaßnahmen, die wirklich zu deinem Betrieb passen – keine Standards von der Stange, sondern durchdachte Lösungen, abgestimmt auf deine Prozesse, deine Mitarbeitenden und deine Risiken. Diese Nähe zum eigenen Betrieb führt oft zu besseren, nachhaltiger wirksamen Schutzmaßnahmen.
  • Digitale Unterstützung inklusive: Mit digitalen Tools – wie unserer Plattform – wird das Unternehmermodell noch effektiver. Du kannst Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Unterweisungen planen, Maßnahmen dokumentieren und behördengerecht archivieren. Gleichzeitig bleibst du rechtlich auf der sicheren Seite – und hast bei Bedarf Zugriff auf externe Unterstützung.
  • Mitarbeiterzufriedenheit und Vertrauen: Wer sich aktiv um Sicherheit und Gesundheit im Betrieb kümmert, zeigt Verantwortung – und das kommt an. Mitarbeitende spüren, wenn Arbeitsschutz ernst genommen wird. Das stärkt Vertrauen, erhöht die Motivation und kann sich langfristig auch auf die Bindung an dein Unternehmen positiv auswirken.
  • Stärkung des Unternehmensimages: Ein sichtbarer, dokumentierter Arbeitsschutz ist ein Qualitätsmerkmal – auch gegenüber Kunden, Partnern oder öffentlichen Auftraggebern. Wer belegen kann, dass er strukturiert, eigenverantwortlich und gesetzeskonform arbeitet, hebt sich vom Wettbewerb ab und stärkt seine Marke.

Zukunft des Unternehmermodells: Was verändert sich ab 2025?

Die Alternative Betreuung ist für viele kleine Unternehmen ein praktikabler Weg, Arbeitsschutz rechtskonform und eigenverantwortlich zu gestalten. Doch mit dem Blick nach vorn stellt sich die Frage: Wie lange wird das Unternehmermodell in seiner aktuellen Form noch Bestand haben?

Warum die Zukunft ungewiss ist

Zum 01.04.2025 wurde die DGUV Vorschrift 2 überarbeitet – mit spürbaren Folgen. Zwar ist die Alternative Betreuung weiterhin gesetzlich verankert, doch immer mehr Berufsgenossenschaften – insbesondere solche mit behördlichem Hintergrund – ziehen sich aus der praktischen Umsetzung der Anhänge 3 und 4 zurück. Diese Anhänge regeln das Unternehmermodell sowie die Betreuung über sogenannte Kompetenzzentren. Der Grund: Personalmangel, gestiegene Anforderungen und der Wunsch nach Vereinheitlichung der Betreuungssysteme.

Für dich als Unternehmer:in bedeutet das konkret: Selbst wenn dein Betrieb die formellen Voraussetzungen erfüllt, kann es sein, dass deine Berufsgenossenschaft das Unternehmermodell nicht mehr aktiv anbietet. Du müsstest dann auf die Regelbetreuung umsteigen – oder nach Alternativen suchen.

Was ist die bessere Wahl?

Gerade für KMU mit bis zu 20 Mitarbeitenden und niedriger Gefährdung (z. B. Büro, IT, Agentur) lohnt sich ein anderer Weg: die anlassbezogene Betreuung. Dieses Modell, ebenfalls in der DGUV Vorschrift 2 verankert, erlaubt eine 100 % digitale Umsetzung – inklusive Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Dokumentation. Du musst keine Präsenztermine organisieren und keine festen Einsatzzeiten einplanen. Stattdessen arbeitest du flexibel, skalierbar und rechtssicher – mit digitalen Tools und punktueller Unterstützung von Fachkräften, wenn nötig.

Unsere Empfehlung

Wenn deine Berufsgenossenschaft das Unternehmermodell nicht mehr unterstützt oder wenn du ohnehin nach einer effizienteren, zukunftssicheren Lösung suchst, ist die anlassbezogene Betreuung die bessere Wahl. Sie vereint Rechtssicherheit mit maximaler Flexibilität – und passt perfekt zu kleinen, digital aufgestellten Betrieben.

Mit unserer Plattform kannst du diese Form der Betreuung sofort umsetzen – inklusive aller Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Nachweise, die du brauchst. Schnell, verständlich und 100 % DGUV-konform.