Was ist die alternative bedarfsorientierte Betreuung?

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist eine spezielle Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Unternehmen in der Arbeitssicherheit.

Im Kern bedeutet es nichts anderes, als dass bestimmte Unternehmen keine regelmäßigen Besuche von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit benötigen.

  • Die Verantwortung für Arbeitssicherheit wird in die Hand des Unternehmers beziehungsweise der Unternehmerin gegeben.
  • Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden nur bei Bedarf in Anspruch genommen.

Rund um die alternative bedarfsorientierte Betreuung gibt es viele Fragen. Wer darf sie in Anspruch nehmen? Wie funktioniert sie genau? In diesem Artikel erhalten Sie Antworten.

Definition alternative bedarfsgerechte Betreuung

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist eine Sonderform der Arbeitssicherheit, bei der die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nur bei besonderem Anlass von Unternehmen in Anspruch genommen wird.

Sie ist eine Alternative zur sogenannten „Regelbetreuung“, bei der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit feste Betreuungszeiten mit Unternehmen vereinbaren müssen.

Die Grundlagen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung finden sich im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV2. Sie werden im nächsten Abschnitt näher erklärt.

Rechtliche Grundlagen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu ergreifen und eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung einzusetzen. Damit soll die Arbeitssicherheit im Betrieb gewährleistet werden. Das gilt bereits für Kleinstunternehmen mit nur einem Mitarbeiter beziehungsweise einer Mitarbeiterin.

Doch auch dem Gesetzgeber ist klar, dass dies ein Kleinstunternehmen und selbst ein kleines Unternehmen mit beispielsweise 20 oder 25 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen organisatorisch und finanziell schnell überfordern würde. Immerhin schlägt der Besuch eines Betriebsarztes mit mehreren Hundert Euro am Tag zu Buche.

Deshalb wurde in der DGUV2, der Durchführungsvorschrift, für Kleinst- und Kleinunternehmen eine andere Regelung geschaffen. Sie können sich zwar freiwillig der Regelbetreuung unterziehen. Also: Auch ein Steuerberatungsbüro mit einer oder einem Angestellten kann sich dafür entscheiden, regelmäßig nach fest vereinbarten Einsatzzeiten die Konsultation eines Betriebsarztes in Anspruch zu nehmen. Doch das ist in der Praxis unrealistisch. Alleine aufgrund der Kosten tut es schlicht und ergreifend praktisch niemand.

Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung wird anstatt eines festen Einsatzplans ein grundsätzlicher Vertrag mit einem Betriebsarzt oder Betriebsärztin beziehungsweise mit einem Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit vereinbart.

  • In dieser Vereinbarung (im Gesetz wird sie „schriftliche Bestellung“ benannt) vereinbaren Unternehmen eine betriebsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung.

  • Der Gedanke dahinter: Wenn es zu einem Bedarf im Unternehmen kommt, sollen Unternehmen nicht erst mit der Suche nach einem geeigneten Partner*in beginnen.

  • Die sicherheitstechnische und betriebsmedizinische Versorgung erfolgt, wenn beispielsweise Unternehmen eine Frage haben oder Mitarbeiter*innen sich an einen Betriebsarzt oder Betriebsärztin wenden.

Voraussetzung für die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist, dass Unternehmen selbstständig und eigenverantwortlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdungen abzustellen, beziehungsweise zu vermindern. Auch müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelmäßig Mitarbeiterunterweisungen erhalten, durch die sie auf die konkreten Gefahren am Arbeitsplatz aufmerksam gemacht werden.

Fazit: Die alternative bedarfsorientierte Betreuung hat Vorteile für kleine Unternehmen

Durch die alternative bedarfsorientierte Betreuung können kleine Unternehmen einen zentralen Konflikt in der Arbeitssicherheit auflösen.

  • Einerseits sollen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom gleichen Sicherheitsniveau profitieren, das in größere Unternehmen und Konzernen gewährleistet wird.
  • Andererseits darf es nicht zu viel kosten.

Durch die alternative bedarfsorientierte Betreuung wird das – zumindest teilweise – sichergestellt.

  • Die Kosten bleiben gering, weil Betriebsärzte und -ärztinnen keine festen Einsatzzeiten haben, bei denen sie im Unternehmen erscheinen müssen.
  • Und auch die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt anlassbezogen.

Gerade für kleine Unternehmen, die sehr auf die Kosten achten müssen, ist die alternative bedarfsorientierte Betreuung eine gute Möglichkeit, den Konflikt der Arbeitssicherheit (Schutz versus Kosten) zu lösen.