Eine Gefährdungsbeurteilung online erstellen

Das zentrale Instrument der Arbeitssicherheit (ASiG)

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument der Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Sie dient dazu, Gefährdungen für die Gesundheit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vorbeugend zu identifizieren und Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet wird. Nicht nur große Unternehmen sind zur Erstellung einer Gefährdungsquote verpflichtet, sondern auch kleine Unternehmen (es genügt, dass jemand bereits einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin beschäftigt). Damit verfolgt der Gesetzgeber ein klares Ziel: Beschäftigte kleiner Unternehmen sollen denselben Arbeitsschutz genießen wie Beschäftigte großer Unternehmen.

Warum eine Gefährdungsbeurteilung online erstellen?

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung überfordert viele Arbeitgeber. Sie sind vom Gesetzgeber angehalten, Gefährdungen systematisch und vollständig zu erfassen, sie zu priorisieren und Maßnahmen zu ergreifen, mit denen diese Gefährdungen nachvollziehbar und nachhaltig beseitigt werden.

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung online bietet folgende Vorteile:

  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

    Ein smarter Assistent führt Unternehmen durch den Prozess. Unternehmen und Verantwortliche für Arbeitssicherheit werden durch den von der Berufsgenossenschaft erarbeiteten systematischen Prozess geführt und bekommen automatisch Maßnahmen vorgeschlagen. Diese können automatisch in einen Maßnahmenplan überführt werden.

  • Nachvollziehbarkeit der Umsetzung

    Maßnahmen werden nach ihrer Priorität aufgelistet, es werden konkrete Aufgaben mit Verantwortlichkeiten und Terminen vergeben. Dadurch ist sichergestellt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit konsequent umgesetzt werden.

  • Revisionssicherheit bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft

    Der Gesetzgeber fordert von Unternehmen nicht, alle Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit sofort umzusetzen. Auch weiß der Gesetzgeber, dass Arbeitgeber nicht immer unter allen Umständen einen hundertprozentig sicheren Arbeitsplatz gewährleisten können. Die Berufsgenossenschaften prüfen bei einer Kontrolle deshalb auch nicht, ob alle Maßnahmen umgesetzt worden sind. Sie prüfen vielmehr, ob überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, ob sie im wesentlichen vollständig und aktuell ist, ob Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit abgeleitet wurden und ob das Unternehmen Maßnahmen ergriffen hat, die in der Umsetzung sind.

Eine Gefährdungsbeurteilung online zu erstellen vermindert den administrativen Aufwand

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung online erleichtert es Arbeitgebern, ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der die DGUV 2 mit dem geringstmöglichen administrativen Aufwand umzusetzen. Wenn sich die Berufsgenossenschaft für eine Kontrolle ankündigt, vermeiden Unternehmen Bußgelder, die zum Teil empfindlich sind. Sie können revisionssicher nachweisen, dass sie eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung erstellt und die notwendigen Maßnahmen abgeleitet haben. Zudem können Sie den Stand der einzelnen Maßnahmen jederzeit transparent und nachvollziehbar aufzeigen. Damit ergeben sich für Unternehmen viele Vorteile durch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung online.