Wenn Du auch nur einen einzigen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigst, dann brauchst Du eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und einen Betriebsarzt. Das ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben. Als Firmengründer bist Du für alles selbst verantwortlich. Auch dann, wenn einer Deiner Leute sich auf Deiner Baustelle mit Corona ansteckt und Du keine Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten nachweisen kannst. Dafür macht Dich als Chefin oder Chef die Berufsgenossenschaft mit Deinem Privatvermögen persönlich haftbar. Denn schließlich bezahlt sie die Lohn-, Krankenhaus- und Heilungskosten. Hier erklären wir Dir die Spielregeln, wie Du für Dich die Haftung vermeiden kannst.

Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist in Deutschland jedes Unternehmen verpflichtet, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Das gilt ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter. Doch damit allein ist es noch nicht getan. Du musst auch für jeden einzelnen Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, sie aktuell halten und Deine(n) Mitarbeiter dazu regelmäßig schulen. Solche Gefährdungsbeurteilungen sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Sie dienen unmittelbar der Prävention in der Vermeidung von Wege- und Arbeitsunfällen, Berufserkrankungen und Infektionskrankheiten – wie Corona (SARS COVID-19). Sie dienen aber auch der Gesundheitsförderung deiner Mitarbeiter.

Pandemie-Maßnahmen

Ein Bestandteil einer solchen Gefährdungsbeurteilung ist besonders in Corona-Zeiten auf jeden Fall auch ein Hygienekonzept. Es beinhaltet spezielle Präventionsmaßnahmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie wichtig sind. Das sind zum Beispiel die AHA-Regeln – Abstand halten, Hygiene beachten, Atemschutz tragen. Das gilt ganz besonders auch auf Baustellen, wo sich viele Menschen begegnen, wo viele Dinge angefasst werden und wo viel Bewegung ist. Dort verbreiten sich Schadstoffe, Viren und Bakterien über Aerosole aus der Atemluft Deiner und fremder Mitarbeiter, über Körperkontakt und über unsichtbare Anhaftungen an Gegenständen besonders schnell.

Präventionsmaßnahmen

Als Unternehmerin oder Unternehmer musst Du da nicht alleine durch. Du kannst Dich vertrauensvoll an uns wenden: die Arbeitssicherheit digital GmbH in Braunschweig. Wir besorgen Dir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt. Gemeinsam erstellen mit Dir wir die Gefährdungsbeurteilung, und wir entwickeln auch ein Hygienekonzept für Dein Unternehmen – und zwar so, dass alles bezahlbar bleibt und Du rechts- und revisionssicher jeder Betriebskontrolle durch die Berufsgenossenschaft entgegensehen kannst. Oder Du gehst einfach auf unsere Internetseite und ziehst Dir dort eine digitale Gefährdungsbeurteilung, um ganz eigenständig alles zu organisieren. Das funktioniert gut, wenn Du bereits einen Betriebsarzt und eine FaSi hast.

Prävention und Gesundheitsförderung

Alles klar? Hier noch einmal eine Zusammenfassung:

  • FaSi bestellen
  • Betriebsarzt bestellen
  • Gefährdungsbeurteilung erstellen
  • Hygienekonzept erstellen
  • Mitarbeiter unterweisen
  • Alles dokumentieren