Schutz vor der nächsten Infektionswelle – Warum Unternehmen jetzt eine Gefährdungsbeurteilung brauchen

Viele Unternehmen haben im Zusammenhang mit der Corona-Krise den Begriff der Gefährdungsbeurteilung das erste Mal gehört.

Zwar sind alle Unternehmen ab nur einem/einer Beschäftigten dazu verpflichtet, Risiken für die Gesundheit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen einzuschätzen, doch vielen ist das nicht bewusst. Belange der Arbeitssicherheit und des Infektionsschutzes spielten vor Corona gerade in kleinen Unternehmen häufig nur eine untergeordnete Rolle.

Das hat sich schlagartig geändert. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Sie als Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen und welche Vorteile das hat.

Gefährdungsbeurteilung – Was ist das?

Experten und Expertinnen aus dem Bereich der Arbeitssicherheit im Betrieb ist der Begriff der Gefährdungsbeurteilung vertraut. Die Gefährdungsbeurteilung ist gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) das zentrale Instrument der Arbeitssicherheit. Unternehmen listen darin alle potentiellen Gefährdungen für die Gesundheit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auf, bewerten sie und definieren Maßnahmen, um diese Gefährdungen abzustellen.

Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaften wird regelmäßig überprüft, inwieweit Arbeitgeber*innen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.

Warum Sie jetzt eine neue Gefährdungsbeurteilung benötigen

Unabhängig davon ob Sie für Ihr Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder Sie im Unternehmen bislang keine durchgeführt haben – durch Corona ist eine neue biologische Gefährdung im Sinne des §5 ArbSchG entstanden.

Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass an ihren Betriebsstätten alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um Neuinfektionen zu verhindern!

Im SARS-COV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht, dass diese Maßnahmen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen haben.

Dazu müssen Sie an ihren Betriebsstätten systematisch direkte und indirekte Infektionsrisiken erfassen.

  • Direkte Infektionsrisiken entstehen, wenn beispielsweise der Sicherheitsabstand zwischen Mitarbeitern*innen beziehungsweise zwischen Ihrer Belegschaft und Ihrer Kundschaft nicht eingehalten werden kann und keine alternativen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Mund-Nasen-Bedeckungen etc.) getroffen wurden. Es besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko zwischen Personen.
  • Indirekte Infektionsrisiken bestehen dadurch, dass Mitarbeiter*innen beispielsweise Arbeitsgeräte gemeinsam benutzen oder Türklinken von vielen Personen berührt werden. Dort können sich Viren ansammeln, das Risiko einer Übertragung des Corona-Virus steigt.

Auf Basis der von Ihnen durchgeführten Gefährdungsbeurteilung sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zu entwickeln, um Risiken zu begegnen.

Hilfestellung: Kostenlose Gefährdungsbeurteilung nach dem SARS-COV-2-Arbeitsschutzstandard

Auf Ihrer Webseite infektionsschutzhelfer.de stellt die die Initiative „Eine Million Infektionsschutzhelfer für Deutschland“ eine kostenlose Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen zur Verfügung.

  • Sie werden durch einen Fragebogen geführt, der die größten Infektionsrisiken am Arbeitsplatz auflistet.
  • Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Maßnahmenplan.
  • Mit der Umsetzung dieses Maßnahmenplans können Sie eine revisionssichere Umsetzung des SARS-COV-2-Arbeitsschutzstandards belegen.

Sie erhalten ein Zertifikat, das die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bescheinigt.

Auf der Webseite infektionsschutzhelfer.de können Sie eine kostenlose Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen durchführen lassen. Außerdem können Sie Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Infektionsschutzhelfern ausbilden lassen.

Jetzt kostenlose Gefährdungsbeurteilung durchführen