Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind auch im Homeoffice allein Sache des Arbeitgebers. Oder anders ausgedrückt: Stürzt ein Arbeitnehmer im Homeoffice und verletzt sich dabei, steht der Arbeitgeber in der Verantwortung. Diese Verantwortung kann in Deutschland kein Arbeitgeber delegieren. Das bedeutet für Dich als Unternehmerin oder Unternehmer, dass Du auch für die finanziellen Folgen dieses Arbeitsunfalls mit Deinem gesamten Privatvermögen haftest. Gütertrennung und GmbH-Recht bringen keine Entlastung.
Was ist ein Telearbeitsplatz?
Ein Telearbeitsplatz ist ein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz. Dies gilt sowohl für das Büro des Arbeitgebers als auch im Homeoffice des Arbeitnehmers. Als Arbeitgeber bist Du persönlich für die Arbeitssicherheit am Telearbeitsplatz verantwortlich – im Büro und ausdrücklich auch im Homeoffice des Arbeitnehmers. Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung. Für das mobile Arbeiten gelten andere Regeln. Zu glauben, Du könntest als Arbeitgeber die Tätigkeit im Homeoffice als mobiles Arbeiten ,verkaufen‘ ist ein großer Irrtum, der fatale Folgen haben kann.
Von überall remote arbeiten
Überall dort, wo eine schnelle und verlässliche Internetverbindung zur Verfügung steht, können Deine Mitarbeiter remote – in Fernsteuerung – arbeiten. Ob sie dabei im Homeoffice, auf dem Firmencampus, im Café, im Auto, im Flieger oder in einem Zug sitzen, spielt mittlerweile keine Rolle mehr. Sie brauchen nur eine belastbare, schnelle Technik-Plattform und ein schnelles Web, dann sind sie mit Smartphone, Tablet oder Laptop bestens aufgestellt, um sich von überall in der Welt in den Firmenserver einzuloggen. Doch so schon die neue Welt des Hochleistungsinternets auch ist, sie hat auch ihre Fallstricke. Und die sind seit vielen Jahrzehnten für Dich als Arbeitgeber relevant. Denn ob Homeoffice, Büroarbeitsplatz oder mobiles Arbeiten: Du bist als Unternehmer persönlich für die Arbeitssicherheit Deiner Mitarbeiter verantwortlich und haftest deswegen bei einem Arbeitsunfall, einer Berufserkrankung oder bei der Ansteckung mit einer schweren Infektionskrankheit wie SARS COVID-19 nicht nur mit Deinem Betriebsvermögen, sondern auch mit Deinem Privatvermögen für die finanziellen Folgen. Wenn Du jedoch die folgenden sieben Punkte beachtest, kommst Du auf die sichere Seite:
- Schriftliche Bestellung eines Betriebsarztes
- Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen
- Gefährdungsbeurteilung erstellen
- Hygienekonzept erarbeiten
- Mitarbeiter unterweisen
- Aktuell dokumentieren
Homeoffice: Arbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung
Als Arbeitgeber solltest Du mit Deinen Mitarbeitern im Homeoffice klare Arbeitszeiten festlegen. Dazu gehört auch, die Zeiten für Arbeitspausen zu bestimmen und die Erreichbarkeit zu definieren. Für die Arbeitszeitregelungen gibt es bereits gut funktionierende Systeme, in die sich Deine Mitarbeiter online ein- und ausbuchen können. Mit diesen Systemen lassen sich auch Gleitzeitkonten einrichten und verwalten.
Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice
Um als Arbeitgeber Deiner Fürsorgepflicht gerecht zu werden, solltest Du mit Deinem Betriebsarzt und deiner Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Gefährdungsbeurteilung für jeden einzelnen Arbeitsplatz erstellen. Das gilt auch für jedes Homeoffice.