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Fünf Mythen über Arbeitssicherheit

Zwischen Klischee und Wirklichkeit

Wenn es um das Thema Arbeitssicherheit geht, haben viele Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter falsche Vorstellungen. So beispielsweise, dass nur Großunternehmen verpflichtet sind, sich um das Thema Arbeitssicherheit zu kümmern. Oder, dass bei Arbeitsunfällen automatisch immer die Berufsgenossenschaft einspringt. In diesem Artikel klären wir Sie über die fünf größten Mythen der Arbeitssicherheit auf. Und wir sprechen Klartext: Wir sagen, wie es wirklich ist.

  • Mythos eins: Nur Großunternehmen und Konzerne müssen sich um Arbeitssicherheit kümmern

Das ist falsch! Was viele nicht wissen: Bereits ab einem Mitarbeiter müssen sich Unternehmen intensiv mit Fragen der Arbeitssicherheit auseinandersetzen!

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor, dass sie eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen müssen. Das mag übertrieben erscheinen, hat jedoch einen einfachen Hintergrund. Würde es diese Vorschriften nicht geben, würden unterschiedliche Standards der Arbeitssicherheit im gleichen Land gelten und Großunternehmen würden kleine beauftragen, besonders gefährliche Arbeiten auszuführen.

Arbeitssicherheit.digital bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Im Basisschutz können Sie bereits für 2,95 € Mitarbeiter jeden Monat einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.

  • Mythos zwei: Eine Gefährdungsbeurteilung kann man nicht alleine machen

Das ist falsch! Die meisten Unternehmen – gerade Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern – wissen mit dem Begriff einer Gefährdungsbeurteilung nichts anzufangen. Sie ist das zentrale Element der Arbeitssicherheit!

Grob gesagt hat die Gefährdungsbeurteilung folgende Funktion: Gefährdungen, denen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, sollen systematisch aufgelistet, bewertet und nach ihren Prioritäten geordnet beseitigt werden.

Gefährdungen können beispielsweise

  • fehlende oder zu niedrige Treppengeländer,
  • frei herumliegende Kabel oder
  • mangelnde Schutzausrüstungen für Arbeitsgeräte

sein. Doch braucht die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung wirklich externe Expertise? Müssen Kleinstunternehmen teure Workshops mit Sicherheitsunternehmen durchführen? Nein!

Der Gesetzgeber verlangt, dass sich Unternehmen ernsthaft, nachhaltig und konsequent mit Gefährdungen und deren Vermeidung in Unternehmen auseinandersetzen. Wenn beispielsweise Reinigungskräfte mit gefährlichen Reinigungsmitteln umgehen, besteht beim Verschlucken dieser Reinigungsmittel immer eine Gefahr. Doch das braucht keine Fachkraft für Arbeitssicherheit vorzulesen, hier genügt es, gemeinsam die Anleitung zu studieren und Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen.

Arbeitssicherheit.digital bietet eine Online-Gefährdungsbeurteilung an, die die wesentlichsten Gefährdungen nach einem von den Berufsgenossenschaften ausgearbeiteten Standard aufzeigen. Sie können sich durch die Liste der Gefährdungen durchklicken und ihre Gefährdungsbeurteilung in weniger als 15 Minuten fertigstellen. Zudem können Sie Maßnahmen anlegen, Verantwortliche und Aufgaben definieren, um die Gefährdungen abzustellen.

  • Mythos drei: Bei Arbeitsunfällen springt automatisch die Berufsgenossenschaft ein

Das ist falsch! Wenn es zu Arbeitsunfällen kommt, bieten die Berufsgenossenschaften in der Tat eine Absicherung für die aufkommenden Genesungskosten an. Haftbar ist trotzdem der Unternehmer bzw. das oberste Management eines Unternehmens!

Und zwar dann, wenn wirksame Maßnahmen zur Prävention unterlassen wurden. Dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass Mitarbeiter einem unnötig hohen Risiko ausgesetzt waren.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen nutzt ungelernte Arbeitskräfte, um Arbeiten an einer Kreissäge durchführen zu lassen. Es gibt keine Einweisungen in die Gefahren, keine Hinweise, keine Schutzausrüstung und keinen Verbandskasten in der Nähe. Hier könnte im Falle eines Unfalls der Unternehmer beziehungsweise der Geschäftsführer in Regress genommen werden.

Durch regelmäßige Online-Mitarbeiterunterweisen können auch Kleinstunternehmen ihre Mitarbeiter über Gefahren am Arbeitsplatz aufklären. Zudem können Sie nachweisen, dass Sie Mitarbeiterunterweisungen durchgeführt haben. Damit sinkt Ihr Haftungsrisiko drastisch.

  • Mythos vier: Arbeitssicherheit ist nur bürokratischer Aufwand

Das ist falsch! Eine Gefährdungsbeurteilung, wie sie der Gesetzgeber vorschreibt, kann in weniger als 15 Minuten durchgeführt werden. Die schriftliche Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kann innerhalb weniger Minuten online erfolgen. Arbeitssicherheit.digital bietet dafür entsprechende Pakete. Arbeitssicherheit kann ohne Formular – und Papierkrieg – umgesetzt werden, beispielsweise über die Nutzung digitaler Tools, wie sie Arbeitssicherheit.digital zur Verfügung stellt. Auch regelmäßige Unterweisungen und Einweisungen von Mitarbeitern müssen nicht mithilfe komplizierter Formulare umgesetzt werden. Es genügt eine einfache Dokumentation, die mithilfe digitaler Tools sogar vollautomatisch erfolgen kann.

  • Mythos fünf: Arbeitssicherheit ist vorgeschrieben, deshalb müssen Unternehmen es machen

Das ist falsch! Unternehmen profitieren – auch außerhalb ihrer Pflicht, gesetzliche Normen zu beachten – von einem hohen Maß an Arbeitssicherheit. In Zeiten des Fachkräftemangels können sie es als Argument nutzen, um begehrte Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Zudem profitieren Unternehmen mit einem hohen Standard an Arbeitssicherheit von einem geringeren Krankenstand, weniger Ausfällen durch Arbeitsunfälle und einem besseren Betriebsklima. Wenn es regelmäßig im Unternehmen zu Arbeitsunfällen kommt, wirkt dies nicht unmittelbar motivationssteigernd.

Fazit: Arbeitssicherheit ist ein Gewinn für Unternehmen und Mitarbeiter

Die Online-Werkzeuge von Arbeitssicherheit.digital helfen Unternehmen, Fachverantwortlichen und Mitarbeitern nicht nur, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Sie bieten eine effektive und preiswerte Möglichkeit, wirklich sichere Arbeitsplätze zu bieten: zum Vorteil von Unternehmen, von Führungskräften und von Mitarbeitern.

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