Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Alles was Sie wissen müssen
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gehört zu den wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für Arbeitgeber. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen bereits Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nachweisen.
- Doch was bedeutet das genau?
- Welche Möglichkeiten und Ausnahmen gibt es?
- Und was müssen Sie als Unternehmer jetzt wissen?
In diesem Artikel erfahren Sie es.
Was ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung?
Die betriebsärztliche und die sicherheitstechnische Betreuung ist eine nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschriebenen Maßnahme, mit der Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden sollen.
Braucht mein Unternehmen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung?
BuS-Betreuung für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
Unternehmen und Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten müssen als betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung die Form der sogenannten „Regelbetreuung“ wählen. Sie setzt sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Was bedeutet das?
Bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft sind diese Unterlagen vorzulegen. Daneben gibt es den sogenannten betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Was bedeutet das?
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben mit zehn bis fünfzig Beschäftigten
Betriebe mit mehr als zehn, aber weniger als fünfzig Beschäftigten, haben eine Auswahlmöglichkeit. Sie können die gleiche Regelbetreuung wählen, die für Unternehmen ab 50 Beschäftigten vorgeschrieben ist.
Der Gesetzgeber ist sich aber bewusst, dass dies für Unternehmen mit weniger als fünfzig Beschäftigten häufig zu komplex ist. Entsprechend können Unternehmen eine alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen. Was genau heißt das?
Wichtige Voraussetzung für die alternative bedarfsorientierte Betreuung
Es gibt eine wichtige Voraussetzung, damit eine alternative bedarfsorientierte Betreuung möglich ist. Der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin muss aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sein. Das führt dazu, dass beispielsweise zwei Unternehmen mit fünfundzwanzig Beschäftigten unterschiedliche Modelle wählen müssen:
- Der Handwerksbetrieb, der von einem Meister selbst geleitet wird und fünfundzwanzig Mitarbeiter hat, kann eine alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen. Grund: Der Unternehmer ist aktiv in das Tagesgeschehen eingebunden.
- Die Filiale eines großen ausländischen Konzerns muss – auch wenn sie als eigenständige GmbH organisiert ist – die Regelbetreuung wählen, weil es keinen Unternehmer gibt, der aktiv in das Tagesgeschehen eingreift.
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung online
Arbeitssicherheit.digital bietet Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten schnell und einfach die Möglichkeit, eine alternative bedarfsorientierte Betreuung auszuwählen.
- Die schriftliche Bestellung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung erfolgt online.
- Regelmäßige Motivations- und Informationsmaßnahmen sowie regelmäßige Fortbildungen werden durch eine Online-Akademie sichergestellt.
Auch die alternative bedarfsorientierte Betreuung entbindet Unternehmen nicht von der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Mit Arbeitssicherheit.digital lässt sich die Gefährdungsbeurteilung online sehr einfach erstellen.
Sicherheitstechnische und betriebsärztlichen Betreuung von Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten
Auch Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten (dies kann beispielsweise ein Steuerberater mit einer halbtägig beschäftigten Aushilfe sein) kann die Regelbetreuung wählen. Diese ist etwas weniger intensiv als bei Unternehmen mit mehr als fünfzig Beschäftigten (so gibt es beispielsweise keine festen Einsatzzeiten von Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit), trotzdem ist die Logik der Regelbetreuung die gleiche wie bei größeren Unternehmen. Viel häufiger wählen kleine Unternehmen eine bedarfsorientierte Betreuung durch Kompetenzzentren.
Wie bei Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden ist auch hier eine zwingende Voraussetzung, dass der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist.
Unser Angebot für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden
Arbeitssicherheit.digital bietet die Möglichkeit, schnell und einfach eine Vereinbarung mit einem Kompetenzzentrum für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung zu vereinbaren.
Bereits für 2,95 € je Mitarbeiter je Monat können Sie gegenüber der Berufsgenossenschaft Rechtssicherheit erlangen, indem sie die alternative bedarfsorientierte Betreuung durch das Kompetenzzentrum von Arbeitssicherheit.digital nachweisen.
Sicherheitstechnische betriebsärztliche Betreuung durch Arbeitssicherheit.digital
Arbeitssicherheit.digital bietet die Möglichkeit, eine alternative bedarfsorientierte Betreuung schnell, einfach und kosteneffizient digital abzubilden.
- Unternehmen können einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – wie vom Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben – bequem und einfach online abschließen.
- Sie können eine Gefährdungsbeurteilung online durchführen und damit ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
- Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten bei arbeitssicherheit.digital in Form eines Kompetenzzentrums zusammen. Damit sind die Dienstleistungen sowohl für Kleinstunternehmen als auch für Unternehmen mit bis zu fünfzig Mitarbeitenden nutzbar.
Wenn Sie Informationen oder ein Beratungsgespräch wünschen, stehen unsere Experten Ihnen zur Verfügung. Mit der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung von Arbeitssicherheit.digital gehen Sie keinerlei Risiko ein. So wie Sie es von Onlineanbietern kennen, können Sie die Dienstleistungen jederzeit kündigen.