Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Alles was Sie wissen müssen

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gehört zu den wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für Arbeitgeber. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen bereits Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nachweisen.

  • Doch was bedeutet das genau?
  • Welche Möglichkeiten und Ausnahmen gibt es?
  • Und was müssen Sie als Unternehmer jetzt wissen?

In diesem Artikel erfahren Sie es.

Was ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung?

Der Gesetzgeber verlangt von Unternehmen, dass sie ihren Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz gewähren. Eine der wichtigsten vorgeschriebenen Maßnahmen dazu ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung).

Die betriebsärztliche und die sicherheitstechnische Betreuung ist eine nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschriebenen Maßnahme, mit der Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden sollen.

Braucht mein Unternehmen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung?

Ja. Die BuS-Betreuung ist eine Pflicht, die bereits Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter betrifft. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, Mitarbeitenden in kleinen Unternehmen das gleiche Maß an Arbeitssicherheit zu gewährleisten wie in großen.

Das stößt naturgemäß an Grenzen.

Ein Friseur mit zwei Beschäftigten kann nicht die gleichen Anstrengungen unternehmen wie ein großer Konzern. Deshalb gibt der Gesetzgeber Unternehmen die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Betreuungsformen zu wählen.

BuS-Betreuung für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten

Unternehmen und Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten müssen als betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung die Form der sogenannten „Regelbetreuung“ wählen. Sie setzt sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Was bedeutet das?

Grundbetreuung

In der Grundbetreuung müssen Unternehmen und Betriebe mit mehr als fünfzig Beschäftigten

  • einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen,
  • konkrete Aufgaben für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit definieren und schriftlich vereinbaren sowie
  • regelmäßige Einsatzzeiten definieren.

Bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft sind diese Unterlagen vorzulegen. Daneben gibt es den sogenannten betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Was bedeutet das?

Betriebsspezifische Teil der Betreuung

Jedes Unternehmen ist in seinen Tätigkeiten und den Gefährdungen für Beschäftigte individuell. Entsprechend individuell wird zwischen Unternehmen und den Verantwortlichen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung konkret vereinbart, in welchem Bereich wie oft welche Vorsorgemaßnahmen umgesetzt werden. Diese Festlegung wird regelmäßig – in der Regel mindestens einmal jährlich – überprüft.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben mit zehn bis fünfzig Beschäftigten

Betriebe mit mehr als zehn, aber weniger als fünfzig Beschäftigten, haben eine Auswahlmöglichkeit. Sie können die gleiche Regelbetreuung wählen, die für Unternehmen ab 50 Beschäftigten vorgeschrieben ist.

Der Gesetzgeber ist sich aber bewusst, dass dies für Unternehmen mit weniger als fünfzig Beschäftigten häufig zu komplex ist. Entsprechend können Unternehmen eine alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen. Was genau heißt das?

Alternative bedarfsorientierte Betreuung

Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus folgenden Elementen:

  • Wie in der Regelbetreuung auch müssen ein Betriebsarzt sowie eine Fachkraft Arbeitssicherheit schriftlich bestellt werden.
  • Im Vergleich zur Regelbetreuung müssen jedoch keine konkreten Aufgaben für Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure beziehungsweise einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vereinbart werden.
  • Regelmäßige Motivations- und Informationsmaßnahmen sowie Fortbildungen können die Regelbetreuung ersetzen.

Unternehmen können eigenverantwortlich über Notwendigkeit und Ausmaß der externen Beratung entscheiden. Achtung! Es gibt Ausnahmen in der DGUV 2 für spezifische Branchen!

Wichtige Voraussetzung für die alternative bedarfsorientierte Betreuung

Es gibt eine wichtige Voraussetzung, damit eine alternative bedarfsorientierte Betreuung möglich ist. Der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin muss aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sein. Das führt dazu, dass beispielsweise zwei Unternehmen mit fünfundzwanzig Beschäftigten unterschiedliche Modelle wählen müssen:

  • Der Handwerksbetrieb, der von einem Meister selbst geleitet wird und fünfundzwanzig Mitarbeiter hat, kann eine alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen. Grund: Der Unternehmer ist aktiv in das Tagesgeschehen eingebunden.
  • Die Filiale eines großen ausländischen Konzerns muss – auch wenn sie als eigenständige GmbH organisiert ist – die Regelbetreuung wählen, weil es keinen Unternehmer gibt, der aktiv in das Tagesgeschehen eingreift.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung online

Arbeitssicherheit.digital bietet Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten schnell und einfach die Möglichkeit, eine alternative bedarfsorientierte Betreuung auszuwählen.

  • Die schriftliche Bestellung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung erfolgt online.
  • Regelmäßige Motivations- und Informationsmaßnahmen sowie regelmäßige Fortbildungen werden durch eine Online-Akademie sichergestellt.

Auch die alternative bedarfsorientierte Betreuung entbindet Unternehmen nicht von der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Mit Arbeitssicherheit.digital lässt sich die Gefährdungsbeurteilung online sehr einfach erstellen.

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Sicherheitstechnische und betriebsärztlichen Betreuung von Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten

Auch Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten (dies kann beispielsweise ein Steuerberater mit einer halbtägig beschäftigten Aushilfe sein) kann die Regelbetreuung wählen. Diese ist etwas weniger intensiv als bei Unternehmen mit mehr als fünfzig Beschäftigten (so gibt es beispielsweise keine festen Einsatzzeiten von Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit), trotzdem ist die Logik der Regelbetreuung die gleiche wie bei größeren Unternehmen. Viel häufiger wählen kleine Unternehmen eine bedarfsorientierte Betreuung durch Kompetenzzentren.

  • Bei der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnische Betreuung stehen Motivations- und Informationsmaßnahmen im Mittelpunkt.
  • Unternehmen entscheiden, wann und zu welchen Anlässen sie eine Betreuung durch ein Kompetenzzentrum wünschen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin sich zu Fragen rund um den Arbeitsschutz beraten lassen möchte.
  • Auch gibt es definierte Anlässe, zu denen eine bedarfsorientierte Betreuung vorgeschrieben ist.

Wie bei Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden ist auch hier eine zwingende Voraussetzung, dass der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist.

Unser Angebot für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden

Arbeitssicherheit.digital bietet die Möglichkeit, schnell und einfach eine Vereinbarung mit einem Kompetenzzentrum für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung zu vereinbaren.

Bereits für 2,95 € je Mitarbeiter je Monat können Sie gegenüber der Berufsgenossenschaft Rechtssicherheit erlangen, indem sie die alternative bedarfsorientierte Betreuung durch das Kompetenzzentrum von Arbeitssicherheit.digital nachweisen.

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Sicherheitstechnische betriebsärztliche Betreuung durch Arbeitssicherheit.digital

Arbeitssicherheit.digital bietet die Möglichkeit, eine alternative bedarfsorientierte Betreuung schnell, einfach und kosteneffizient digital abzubilden.

  • Unternehmen können einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – wie vom Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben – bequem und einfach online abschließen.
  • Sie können eine Gefährdungsbeurteilung online durchführen und damit ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
  • Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten bei arbeitssicherheit.digital in Form eines Kompetenzzentrums zusammen. Damit sind die Dienstleistungen sowohl für Kleinstunternehmen als auch für Unternehmen mit bis zu fünfzig Mitarbeitenden nutzbar.

Wenn Sie Informationen oder ein Beratungsgespräch wünschen, stehen unsere Experten Ihnen zur Verfügung. Mit der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung von Arbeitssicherheit.digital gehen Sie keinerlei Risiko ein. So wie Sie es von Onlineanbietern kennen, können Sie die Dienstleistungen jederzeit kündigen.

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