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Praxistipp: Arbeitssicherheitsunterweisung hilft selbst bei langjähriger Routine

Gerade bei älteren Arbeitnehmern mit langjähriger Betriebszugehörigkeit fragen sich Unternehmen häufig: Fördert eine Arbeitssicherheitsunterweisung wirklich den Arbeitsschutz? Unsere erfahrenen Mitarbeiter wissen doch schon alles. Dieser Gedanke liegt nahe.

Gerade erfahrene Mitarbeiter haben alle Handgriffe seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten tausendfach ausgeführt. Alle Wege wurden täglich mehrfach gegangen. Arbeitssicherheitsunterweisungen wurden schon tausendfach gehört, gesehen, gelesen und besprochen.

Was sollte also langgedienten Mitarbeitern noch Neues vermittelt werden können? So oft ändert sich das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) nun auch nicht.

Was bringt eine Arbeitssicherheitsunterweisung für den Arbeitsschutz?

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint: Eine Arbeitssicherheitsunterweisung bringt für den Arbeitsschutz auch bei erfahren Mitarbeitern sehr viel! Denn in den vielen Jahren des Arbeitslebens, oft sind es sogar Jahrzehnte am selben Platz, haben sich Gewohnheiten, Routinen und Nachlässigkeiten in die Arbeitsabläufe eingeschlichen.

Dem können Unternehmer und verantwortliche Führungskräfte nur begegnen, wenn sie regelmäßige Arbeitssicherheitsunterweisungen veranlassen. Doch wie lassen sich ältere Arbeitnehmer für eine Unterweisung zur Steigerung der Arbeitssicherheit begeistern?

Die Antwort: Bieten Sie einen Neuwert! Da kann es zweckmäßig sein, diese Mitarbeiter aus ihrer gewohnten Umgebung herauszulösen oder ihnen ungewöhnliche Videos über Arbeitsbedingungen oder Arbeitsunfälle zu zeigen.

Ein Beispiel ist dieses Video hier zu Arbeitsunfällen. Sie finden solche Videos, wenn Sie bei YouTube nach den Stichworten Lustige Arbeitsunfälle suchen.

Wichtig ist es, neue Impulse zu setzen, will man die altgedienten Mitarbeiter wirklich erreichen!

Eine Arbeitssicherheitsunterweisung zum Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben

Unternehmen haben zahlreiche Pflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes.

  • Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor, dass jedes Unternehmen in Deutschland bereits ab dem ersten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen hat.
  • Auch eine Gefährdungsbeurteilung sollte für jeden Arbeitsplatz nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorliegen. Dies alles muss nachgewiesen werden, wenn die Berufsgenossenschaft kommt, bei einem Arbeitsunfall sowieso.

Doch dies allein reicht nicht. Es müssen ebenfalls regelmäßig Arbeitssicherheitsunterweisungen erfolgen und nachgewiesen werden.

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