Praxistipp: So sensibilisieren Sie Mitarbeiter für Arbeitssicherheit im Betrieb

Arbeitssicherheit im Betrieb ist wichtig! Doch wie können Sie Ihre Mitarbeiter für dieses komplexe und häufig als langweilig betrachtete Thema im Betrieb sensibilisieren? Hier ein einfacher Praxistipp: Setzen Sie auf Unterhaltung!

Arbeitssicherheit im Betrieb durch Unterhaltung vermitteln

Sie kennen das bestimmt. Ein Video zu den dämlichsten Arbeitsunfällen verbreitet sich unter Kollegen über WhatsApp: Arbeitssicherheit im Betrieb – wie es nicht geht… Kollegen schicken sich das Video hin und her, sie lachen darüber. Wie beispielsweise dieses Video hier, das den bezeichnenden Titel Die dümmsten Arbeiter der Welt trägt.

Nutzen Sie das! Denn es ist nicht nur unterhaltend, lustige Arbeitsunfälle im Internet anzuschauen. Pfiffige Chefs nutzen sie die Gelegenheit, um die Ernsthaftigkeit von Arbeitssicherheit im Betrieb in den Fokus zu rücken.

  • Videos mit lustigen Arbeitsunfällen können als Schulungsmaterial in einer Arbeitspause verwendet werden.
  • Fragen Sie danach, ob es solche Gefahrensituationen wie im Video auch im eigenen Betrieb gibt.
  • Sprechen Sie darüber, wie solche Gefahren vermieden werden können.

So können Sie sich fast nebenbei mit Arbeitssicherheit in Betrieb auseinandersetzen.

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssicherheit im Betrieb

Jedes Unternehmen ist ab dem ersten Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen sowie eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz anzulegen. Maßgeblich dafür ist die Umsetzung der Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Darüber hinaus können Sie aber solche Videos schnell und einfach in Arbeitssicherheitsunterweisungen einsetzen, in denen es um die Vermeidung von Gefahren geht.

Wichtig zu wissen: Der Unternehmer haftet

Warum sollten sich gerade Inhaber kleiner Unternehmen mit Arbeitssicherheit im Betrieb auseinandersetzen? Weil viele die Konsequenzen nicht kennen.

Der Unternehmer kann im Schadensfall auch mit seinem Privatvermögen haften, wenn ihm nachgewiesen wird, Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig unnötigen Gefahren auszusetzen, die Mitarbeiter nicht nachweislich zu schulen oder keine Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt zu haben.

Arbeitssicherheit im Betrieb ist wichtig!

Die Lösung: arbeitssicherheit.digital

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  • Für 4,95 Euro erhalten Sie den erweiterten Schutz.

In beiden Fällen erlangen Unternehmer Rechts- und Revisionssicherheit gegenüber der Berufsgenossenschaft.

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