Arbeitssicherheit-FAQ2021-03-19T15:23:26+01:00

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitssicherheit

Rund um das Thema Arbeitssicherheit haben Sie als Verantwortlicher viele Fragen:

  • Sie haben ein BuS-Schreiben von Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten? Oder Sie werden sogar kontrolliert?
  • Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und wissen nicht, was Sie tun sollen?
  • Sie fragen sich, welche Mitarbeiterunterweisungen Sie jetzt benötigen?

In unserem FAQ haben wir eine Liste der häufigsten Fragen zusammengestellt, die uns von Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit gestellt werden. Dieses FAQ haben wir in verschiedene Themenbereiche aufgeteilt, sodass Sie sich einfach orientieren können.

Themenbereich 1: Ihre Pflichten von Arbeitgebern

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legt die Pflichten von Arbeitgebern hinsichtlich der Arbeitssicherheit fest. Bereits kleine Unternehmen (ab einem Mitarbeiter) müssen sich intensiv mit Fragen des Arbeitsschutzes auseinandersetzen. Sie müssen einen Betriebsarzt schriftlich bestellen, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und Mitarbeiter regelmäßig in Fragen der Arbeitssicherheit unterweisen.

Arbeitssicherheit ist für Unternehmen einerseits wichtig, damit sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Daneben gibt es in Zeiten des Fachkräftemangels noch einen weiteren Grund, das Thema Arbeitssicherheit zu einem festen Bestandteil der Unternehmenskultur zu machen: Arbeitnehmer werden wählerischer. Unternehmen, die die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer vernachlässigen, haben es schwerer, auf dem Arbeitsmarkt qualifizierte Fachkräfte zu finden.

In diesem Abschnitt beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Pflichten von Arbeitgebern.

Wieso muss ich als kleines Unternehmen die gleichen Auflagen erfüllen wie große Konzerne?2020-01-31T15:02:57+01:00

Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes ist es, allen Arbeitnehmern – unabhängig von der Betriebsgröße – einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten. Aus Sicht des Gesetzgebers ist es eine Frage der Gerechtigkeit.

Zudem soll verhindert werden, dass große Unternehmen Aufträge durch kleine Unternehmen abarbeiten lassen, die in Sachen Arbeitssicherheit geringere Auflagen haben. Dies würde eine Verzerrung des Wettbewerbs darstellen, weil Kleinstunternehmen Fragen der Arbeitssicherheit ignorieren und damit Arbeiten billiger ausführen könnten als große – auf Kosten der Gesundheit von Arbeitnehmern.

Da gerade kleinere Unternehmen nicht die gleichen Kapazitäten für Arbeitssicherheit bereitstellen können wie große, bietet arbeitssicherheit.digital eine schnelle und einfache Möglichkeit, den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.

Wer ist für die Arbeitssicherheit von Arbeitnehmern verantwortlich?2020-01-31T15:03:56+01:00

Der Gesetzgeber vertritt hier eine klare Linie: die Geschäftsführung beziehungsweise der Unternehmer. Vielen ist das nicht bewusst. Zwar sind Unternehmen über die Berufsgenossenschaften bei Unfällen versichert, doch entbindet dies die Geschäftsleitung und den Unternehmer nicht von der Verantwortung.

Wird in Fragen der Arbeitssicherheit im Unternehmen geschlampt, können Berufsgenossenschaften Leistungen kürzen oder das Unternehmen in Regress nehmen. Auch können hohe Bußgelder verhängt werden, selbst wenn es zu keinem Arbeitsunfall gekommen ist. Diese müssen vom Unternehmen beglichen werden.

Die Geschäftsführung bzw. der Unternehmer muss in der Lage sein, gegenüber den Berufsgenossenschaften nachzuweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ergriffen wurden. So müssen beispielsweise potenzielle Gefährdungen von Arbeitnehmern mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung aufgelistet werden.

Doch die Auflistung alleine genügt nicht: Die Geschäftsführung bzw. der Unternehmer ist auch dafür verantwortlich, dass die Maßnahmen umgesetzt werden. Mit arbeitssicherheit.digital erhalten Sie eine webbasierte Lösung, die es Ihnen möglich macht, genau nachzuweisen, wann welche Maßnahmen ergriffen worden. Gerade in Streitfällen sind solche Nachweise unverzichtbar, um als Geschäftsführer oder Unternehmer nicht persönlich in Haftung genommen zu werden.

Themenbereich 2: Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften in Deutschland haben die Aufgabe, Unternehmen dahingehend zu überprüfen, inwieweit sie ihren Anforderungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Durchführungsvorschrift (DGUV 2) nachkommen.

Dazu versenden sie zunächst so genannte BuS-Schreiben, mit denen Unternehmen Auskunft darüber geben, inwieweit sie eine betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung sichergestellt haben.

Zudem kontrollieren die Berufsgenossenschaften Unternehmen, erstellen Mängelberichte und verhängen Bußgelder gegen Unternehmen, die ihren Pflichten nicht nachkommen. In diesem Abschnitt erhalten Sie die wichtigsten Antworten zur Kontrolle durch Ihre Berufsgenossenschaft.

Warum ist ausgerechnet die Berufsgenossenschaft zuständig?2020-01-31T15:04:46+01:00

Die Berufsgenossenschaften in Deutschland haben im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit zwei wichtige Aufgaben:

  • Auf der einen Seite sind sie Risikoträger. Wenn es im Unternehmen zu einem Arbeitsunfall kommt, werden die Kosten zum großen Teil oder vollständig von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen.
  • Auf der anderen Seite haben sie auch die Pflicht, Unternehmen dahingehend zu überprüfen, inwieweit sie vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Krankheiten treffen.

Der zweite Auftrag ist praktisch eine logische Konsequenz aus dem ersten. Im Zusammenhang mit diesen Pflichten wurden den Berufsgenossenschaften auch Rechte eingeräumt, so unter anderem das Recht zum unangekündigten Besuch in Unternehmen als auch das Recht zur Verhängung von Bußgeldern.

Warum habe ich ein BuS-Schreiben erhalten?2020-01-31T15:05:58+01:00

Das BuS-Schreiben ist häufig die erste Kontaktaufnahme zwischen einer Berufsgenossenschaft und einem Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit. Wenn Sie dieses Schreiben erhalten haben, sind Sie von der Berufsgenossenschaft als ein potenziell zu kontrollierendes Unternehmen eingestuft worden.

Die Berufsgenossenschaft möchte durch den Versand dieses Dokuments in Erfahrung bringen, inwieweit Sie eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sichergestellt haben. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.

Im BuS-Schreiben wird abgefragt, inwieweit Sie diesen Verpflichtungen nachgekommen sind.

Folgt einem BuS-Schreiben automatisch eine Kontrolle?2020-01-31T15:06:55+01:00

Nicht in jedem Fall erfolgt auf das BuS-Schreiben eine angekündigte oder unangekündigte Kontrolle. Sie können es aber auch nicht ausschließen. Falls Sie angeben, dass Sie weder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit noch einen Betriebsarzt schriftlich bestellt haben, können Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass sich die Berufsgenossenschaft bei Ihnen melden wird.

Unsere Empfehlung ist deshalb, dass BuS-Schreiben in jedem Fall zeitnah und wahrheitsgemäß zu beantworten. Mit arbeitssicherheit.digital ist dies problemlos möglich:

  • Ab 2,95 € je Mitarbeiter je Monat können Sie die schriftliche Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in wenigen Minuten erledigen. Damit können Sie das BuS-Schreiben sofort beantworten und erlangen Rechtssicherheit.
  • Bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft werden Sie aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung vorzulegen und nachzuweisen, dass Sie Maßnahmen ergriffen haben, um Gefährdungen abzustellen oder deutlich zu vermindern. Dies können Sie im erweiterten Schutz von arbeitssicherheit.digital für 4,95 € je Mitarbeiter je Monat erlangen.

Im Premium Schutzpaket für 9,95 € je Mitarbeiter je Monat sind alle Mitarbeiterunterweisungen enthalten, die Ihre Mitarbeiter online absolvieren müssen.

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