Der Gesetzgeber vertritt hier eine klare Linie: die Geschäftsführung beziehungsweise der Unternehmer. Vielen ist das nicht bewusst. Zwar sind Unternehmen über die Berufsgenossenschaften bei Unfällen versichert, doch entbindet dies die Geschäftsleitung und den Unternehmer nicht von der Verantwortung.

Wird in Fragen der Arbeitssicherheit im Unternehmen geschlampt, können Berufsgenossenschaften Leistungen kürzen oder das Unternehmen in Regress nehmen. Auch können hohe Bußgelder verhängt werden, selbst wenn es zu keinem Arbeitsunfall gekommen ist. Diese müssen vom Unternehmen beglichen werden.

Die Geschäftsführung bzw. der Unternehmer muss in der Lage sein, gegenüber den Berufsgenossenschaften nachzuweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ergriffen wurden. So müssen beispielsweise potenzielle Gefährdungen von Arbeitnehmern mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung aufgelistet werden.

Doch die Auflistung alleine genügt nicht: Die Geschäftsführung bzw. der Unternehmer ist auch dafür verantwortlich, dass die Maßnahmen umgesetzt werden. Mit arbeitssicherheit.digital erhalten Sie eine webbasierte Lösung, die es Ihnen möglich macht, genau nachzuweisen, wann welche Maßnahmen ergriffen worden. Gerade in Streitfällen sind solche Nachweise unverzichtbar, um als Geschäftsführer oder Unternehmer nicht persönlich in Haftung genommen zu werden.