Die Berufsgenossenschaften in Deutschland haben im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit zwei wichtige Aufgaben:

  • Auf der einen Seite sind sie Risikoträger. Wenn es im Unternehmen zu einem Arbeitsunfall kommt, werden die Kosten zum großen Teil oder vollständig von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen.
  • Auf der anderen Seite haben sie auch die Pflicht, Unternehmen dahingehend zu überprüfen, inwieweit sie vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Krankheiten treffen.

Der zweite Auftrag ist praktisch eine logische Konsequenz aus dem ersten. Im Zusammenhang mit diesen Pflichten wurden den Berufsgenossenschaften auch Rechte eingeräumt, so unter anderem das Recht zum unangekündigten Besuch in Unternehmen als auch das Recht zur Verhängung von Bußgeldern.